Sozialrecht
Das Sozialrecht umfasst das Recht der sozialen Sicherung hinsichtlich der Sozialversicherung, der Sozialversorgung, der Sozialhilfe und das Recht der allgemeinen Sozialförderung. Bei folgenden Teilgebieten können wir Ihnen behilflich sein:
Sozialversicherungsrecht
Das Sozialversicherungsrecht umfasst das Recht der gesetzlichen Rentenversicherung, der gesetzlichen Krankenversicherung, der gesetzlichen Pflegeversicherung und der gesetzlichen Unfallversicherung. Auch die Leistungen der Berufsgenossenschaft sind bei uns in guten Händen.
Recht der Gesetzlichen Rentenversicherung
Die Gesetzliche Rentenversicherung ist im Sozialgesetzbuch XI geregelt. Nach ihr werden bei Alter, Erwerbsminderung und vorzeitigem Tod eine Rente an Versicherte (Hinterbliebene) gewährt. Zentrale Aufgaben sind die Ersetzung ausgefallener Arbeitseinkommen sowie die Erhaltung, Besserung und Wiederherstellung der Erwerbsfähigkeit der Versicherten.
Wenn Sie aufgrund von Krankheit oder Behinderung nicht mehr oder nur eingeschränkt in der Lage sind, einer Arbeit nachzugehen, liegt unter Umständen eine verminderte Erwerbsfähigkeit vor. In diesem Fall haben sie Anspruch auf eine Erwerbsminderungsrente.
Herr Rechtsanwalt Niesen berät und vertritt Sie bei der Durchsetzung Ihres Anspruchs auf Gewährung der Erwerbsminderungsrente.