Familienrecht
Sie und/oder Ihr Partner wollen heiraten, sich trennen oder scheiden lassen? Sie benötigen rechtliche Beratung in Sachen Unterhalt, Sorgerecht- oder Umgangsrecht oder Eheverträgen?
Bereits seit Beginn der anwaltlichen Tätigkeit im Jahre 1992 beschäftigt sich Rechtsanwalt Frank Niesen sehr intensiv auf dem familienrechtlichen Gebiet. Im Jahre 2004 wurde Herrn Rechtsanwalt Frank Niesen von der Rechtsanwaltskammer Köln die Fachanwaltschaft für Familienrecht verliehen. Durch kontinuierliche Fortbildung konnte der Erfahrungsschatz kontinuierlich erweitert und gefestigt werden.
Familienrecht ist vielseitiger als Sie denken. Dies fängt bereits vor der Eheschließung an. Hier können wir Sie im Rahmen des Ehe/Partnervertrages beraten. Dieser bietet die Möglichkeit, die vertraglichen Gegebenheiten des Zusammenseins selbständig und nicht nach dem gesetzlichen Leitbild zu gestalten, welches häufig die Gegebenheiten nicht hinlänglich erfasst. So können beispielsweise ein Auslandbezug, die Selbständigkeit des Partners oder Erbschaften spezifische Regulierungen erforderlich machen. Vorrangig werden durch den Ehevertrag Regelungen zum Güterstand, zum Versorgungsausgleich und zum nachehelichen Unterhalt getroffen. In der Praxis wird der Ehevertrag oft mit einem Erbvertrag verbunden, der die finanziellen Angelegenheiten im Todesfall regelt. Lassen Sie sich alleine oder mit Ihrem Partner anwaltlich von Herrn Rechtsanwalt Niesen beraten, um die Vorteile eines Ehevertrags kennen zu lernen. Vielleicht ist ein Ehevertrag auch für Sie die richtige Entscheidung.
Aber auch wenn das Zusammensein scheitert, sind wir für Sie da. Wir haben Verständnis für Ihre Ängste und wollen Ihnen helfen, den Trennungszeitraum rechtlich zu regeln und die Zeit finanziell und rechtlich zu meistern.
Sollte es zum Scheidungsverfahren kommen, begleiten wir Sie, ob eine einvernehmliche Scheidung möglich ist oder Ansprüche streitig abgewehrt und/oder durchgesetzt werden müssen.Oft stellt sich die Frage, wie es nach der Trennung finanziell weiter gehen soll. Mit der Trennung endet auch die bisherige finanzielle Basis der gemeinsamen Lebensführung beider Ehepartner. Dem wirtschaftlich schwächeren Ehegatten wird daher vom Gesetz ein Unterhaltsanspruch gewährt. Man unterscheidet hier, eingeteilt in zeitliche Phasen, zwei Unterhaltsansprüche:
- Trennungsunterhalt – Unterhalt während der Trennungszeit und
- Geschiedenenunterhalt – Unterhalt nach der Scheidung.
Ob und in welcher Höhe ein Unterhaltsanspruch besteht, bestimmt sich hauptsächlich nach der Bedürftigkeit des Antragstellers und der Leistungsfähigkeit des Unterhaltsverpflichteten.
Bei gemeinsamen Kindern stellt sich auch die Frage des Kindesunterhalts. Diesen hat derjenige Elternteil als Barunterhalt zu zahlen, bei dem das Kind nach der Trennung und Scheidung nicht wohnt. Die Höhe des Kindesunterhalts berechnet sich grundsätzlich nach dem Nettoeinkommen des Unterhaltspflichtigen und ergibt sich aus der sog. Düsseldorfer Tabelle. Jedoch ist zu beachten, dass es auch hier, trotz Tabelle, wiederum auf die Bedürftigkeit des Antragstellers und die Leistungsfähigkeit des Unterhaltsverpflichteten ankommt.
Auch die Frage, wie mit gemeinsamen Kindern im Zusammenhang mit der Trennung/Scheidung umgegangen wird, ob es beim gemeinsamen Sorgerecht verbleiben soll, bei wem die Kinder in Zukunft wohnen sollen und wer sich um was kümmert soll und wie das Umgangsrecht ausgestaltet oder eingefordert werden kann, sind Gegenstand der Beratung und Vertretung. Wir legen Wert darauf, eine kinderfreundliche Kanzlei zu sein. Soweit möglich, versuchen wir, die geäußerten Interessen der Kinder einzubinden.
Schließlich beraten wir Sie auch gerne im Rahmen von Scheidungsfolgenvereinbarungen, welche als Sonderform des Ehevertrages die Möglichkeit bietet, die finanziellen Angelegenheiten für den Fall der Scheidung aktiv und einverständlich zu gestalten.
Immer häufiger werden Kinder für Ihre Eltern zur Kasse gebeten. Dies kann zu erheblichen Einkommensverlusten führen. Ob und in welcher Höhe Elternunterhalt zu zahlen ist, hängt davon ab, dass auch alle einkommensmindernden Umstände berücksichtigt werden. Hierbei sind wir Ihnen behilflich.