Erbrecht, Vermögensnachfolge, Pflichtteilsrecht

Das Erbrecht hat zwischenzeitlich ungeheuer an Bedeutung gewonnen. Es handelt sich um keine einfache Materie, die zudem oft in familiäre Situationen eingebunden sind, in der unsere fast dreißigjährige Spezialerfahrung in der Verknüpfung von Familien- und Erbrecht sehr wertvoll für Sie sein kann.

Unsere Kanzlei ist auf das Erbrecht spezialisiert und in der Lage Ihnen mit dem erforderlichen Spezialwissen für den einzelnen Erbfall oder die geplanten Vermögensnachfolge die richtige und tragfähige Lösung zu erarbeiten. Wir sind eine Fachanwaltskanzlei. Der Titel "Fachanwalt für Erbrecht" wird nur nach umfangreicher Fachanwaltsausbildung und Nachweis umfangreicher Tätigkeit auf dem Gebiet des Erbrechts verliehen. 2018 wurde die Ausbildung zum Fachanwalt erfolgreich absolviert.

Jedes Jahr werden viele Milliarden Euro vererbt. Viel zu oft gelangen hierbei Personen oder der Staat zur Erbfolge, denen das Vermögen nach dem Willen des Erblassers gerade nicht zukommen sollte. Um dies zu vermeiden, ist rechtzeitiger fundierter fachlicher Rat, genaue Planung und rechtlich eindeutige Gestaltung erforderlich. Die Konzeption von Vermögensübergängen durch Testamente, Erb- und Schenkungsverträge ist seit vielen Jahren unsere tägliche Arbeit als Rechtsanwalt.

Auch wenn kein großes Vermögen vorhanden ist, sollte geplant werden, was nach dem Tode geregelt werden soll, etwa die Art der Beerdigung oder die Vormundschaft für das minderjährige Kind.

Nach dem Erbfall müssen die Erb- und sonstigen Ansprüche erkannt, berechnet und durchgesetzt werden. Hier gibt es eine Vielzahl von Gestaltungsmöglichkeiten. Nur wer hiervon rechtzeitig Kenntnis hat, kann spätere finanzielle Verluste durch vermeidbare Prozesskosten, vermeidbare Steuern oder vermeidbaren Verlust von berechtigten Ansprüchen abwenden.

Lassen Sie sich fachkundig beraten. Das ist preiswerter als Sie denken!

 

Richtig Erben und Vererben

Ein ausgewogener rechtlich klar formulierter und sinnvoll gestalteter letzter Wille und rechtzeitig eingeholter fachlicher Rat helfen, teure Rechtsstreite zu vermeiden und den Familienfrieden zu erhalten. 

Anwaltlicher Rat zahlt sich aus.
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Testament

Wir beraten Sie in allen Fragen Ihres Testamentes. Wir helfen Ihnen, Ihren "Letzten Willen" zu finden und rechtlich fundiert und eindeutig umzusetzen. Dabei kommt Ihnen unsere lange und umfangreiche Erfahrung zugute. Wir zeigen Ihnen, wie Sie unnötigen Streit unter Ihren Erben vermeiden. Schon die Formulierung des letzten Willens ist oft komplizierter als gedacht. Das deutsche Erbrecht sieht deswegen zahlreiche Möglichkeiten vor, nach denen die gesetzliche Erbfolge abgeändert und an die tatsächlichen Vorstellungen und Wünsche des späteren Erblassers angepasst werden kann. Dies kann durch Testament oder Erbvertrag erfolgen. Bei der Formulierung, Hinterlegung und notariellen Beglaubigung sind wir Ihnen behilflich.

 

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Erbauseinandersetzungen

Erbauseinandersetzungen werden oft mit großer Verbissenheit geführt und enden auch nach einem gerichtlichen Streit leider nicht im Frieden. Deswegen sind wir bemüht, eine friedliche Erbauseinandersetzung zu finden. Dies aber nicht um jeden Preis. Sollte sich eine friedliche Lösung nicht finden lassen, vertreten wir Ihre Interessen auch gerichtlich.

 

Pflichtteilsansprüche

Ehepartner, eingetragene Lebenspartner, Kinder und unter Umständen Eltern haben ein Recht auf eine Mindestbeteiligung am Nachlass. Wenn sie nicht Erbe geworden sind, steht ihnen ein Pflichtteil zu.

Wir helfen bei der Durchsetzung oder Abwehr von Pflichtteilsansprüchen und der Entwicklung von Pflichtteisvermeidungsstrategien.

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Testamentsvollstreckung

Die Anordnung von Testamentsvollstreckung und sinnvolle Anweisungen an den Testamentsvollstrecker stellen sicher, dass der Erblasserwille umgesetzt wird.

Gerne beraten wir Sie in allen Fragen der Testamentsvollstreckung.

Wir als Testamentsvollstrecker

Oft besteht die berechtigte Angst, dass zwischen den Erben Streit entstehen könnte oder diese (noch) nicht fähig sind, verantwortungsvoll mit dem Nachlass umzugehen. Hierfür hat der Gesetzgeber die Testamentvollstreckung vorgesehen. Als Testamentsvollstrecker wird die Person bezeichnet, die die letztwilligen Verfügungen des Erblassers zur Ausführung zu bringen hat. Er kann entweder vom Erblasser benannt oder von einem durch einen vom Erblasser ermächtigten Dritten oder vom Nachlassgericht aufgrund eines entsprechenden Ersuchens des Erblassers im Testament bestimmt werden.

Der Person des Testamentsvollstreckers kommt insofern große Bedeutung zu, da durch ihn eine ordnungsgemäße Abwicklung des Nachlasses sichergestellt werden kann. Durch ihn können die Ansprüche von Erben auf den Nachlass geschützt und Einflussnahmen nicht berechtigter und „böswilliger“ Erben auf den Nachlass und dessen Auseinandersetzung.

Wir verfügen über hinreichende Erfahrung um für Sie die Vollstreckung von Testamenten zu übernehmen und halten uns hierbei an ihren Willen!

 

Nachlassabwicklung

Seit Jahren helfen wir unseren Mandanten bei allen Fragen der Nachlassabwicklung und geben Ratschläge, die sich wirtschaftlich auszahlen.

 

Schenkungen

Schenkungen können Schenker und Beschenkte zu Lebzeiten erfreuen. Sie können aber auch zu ungeahnten Problemen und viel Streit führen. Rechtzeitiger Rat und ausgewogene Vertragsgestaltung helfen, böse Überraschungen zu vermeiden. Wir beraten und begleiten Sie von der ersten Idee an eine Schenkung bis zur Umsetzung hinsichtlich der erb- und pflichtteilsrechtlichen sowie der steuerrechtlichen Auswirkungen.

Kontakt

Mettfelder Straße 1
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